Elternpartnerschaft = Erziehungspartnerschaft
Die wichtigsten Partner sind die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten. Sie helfen dem pädagogischen Fachpersonal, Erziehungs- und Bildungsprozesse im Hort bedürfnisorientiert umzusetzen. Die Verantwortung für das kindliche Wohlergehen, für die Förderung der Kinder liegt sowohl bei Eltern als auch bei uns Erziehern - es ist eine gemeinsame Aufgabe, die nur in einer von Vertrauen geprägten Atmosphäre umzusetzen ist.
Unser Anliegen ist es, Eltern und Familien so intensiv wie möglich in die pädagogische Arbeit unseres Hortes einzubeziehen und sie so an wesentlichen Entwicklungsprozessen ihres Kindes teilhaben zu lassen. Elternarbeit soll im Hort nicht problemorientiert erfolgen, sondern auf der Grundlage von gemeinsamen positiven Erfahrungen das Fundament für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung bilden. Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind zum Beispiel Hospitationen, Elternabende, Briefe, Aushänge und Dokumentationen oder gemeinsame Unternehmungen.
Elternrat
Der Elternrat vertritt die Elternschaft und wirkt in wesentlichen Angelegenheiten des Hortes mit, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption.
Dies ist im Bereich der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort bereits erfolgreich. Im Zusammenwirken mit dem Schul- und Hortelternrat wurde 2010 die bisherige Hausaufgabenbetreuung gemeinsam evaluiert und verändert.
Der Schul- und Hortelternrat arbeitet in beiden Institutionen übergreifend und wirkt so kontinuierlich auf einen Austausch an Informationen hin.
Unsere Elternvertreter:
Herr Zymelka
Herr Fiebiger
Die Aufgaben des Elternrates sind im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.