Kita Am Grünhain – Gruppe „Hainzelmännchen“
Herr Kühnel (Vorsitzender)
Kita Am Grünhain – Gruppe „ Kuschelmäuse“
Her Leps
Kita Am Grünhain – Gruppe „Kuschelmäuse“
Frau Kim
Kita Am Grünhain – Gruppe „Grünzwerge“
Frau Fasten
Kita Sundwelle – Gruppe „Seesterne“
Frau Achilles
Kita Sundwelle – Gruppe „Seesterne“
Frau Linn (stellv.)
Kita Sundwelle – Gruppe „Seesterne“
Herr Linn
Kita Sundwelle – Gruppe „Sundkrabben“
Herr Moder (Kassenwart)
Kita Sundwelle – Gruppe „Sundkrabben“
Herr Lentzner
Kita Sundwelle – Gruppe „Wasserknirpse“
Herr Meier
Kita Sundwelle – Gruppe „Wasserknirpse“
Frau Meier
Kita Sundwelle – Gruppe „Kräuterzwerge“
Frau Proske
Kita Sundwelle – Gruppe „Wasserknirpse“
Frau Meyer
Liebe Eltern, haben Sie Fragen, Probleme, Sorgen oder Anregungen? Zögern sie nicht und sprechen Sie uns an oder hinterlassen eine Nachricht in unserem Postkasten.
Auszug aus dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) Lesefassung vom 8. Juli 2010
§ 8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
(3) Die von den Elternversammlungen gewählten Personen zur Vertretung der Gruppen bilden den Elternrat der Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Mitglieder des Elternrates soll 15 nicht überschreiten. In Einrichtungen mit nur einer Gruppe bildet die Elternversammlung den Elternrat. Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und zwei weitere Mitglieder angehören.
(4) Der Elternrat soll in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mitwirken, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essenversorgung der Kinder. Darüber hinaus kann er unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunft verlangen über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile und der Beiträge der Eltern sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung. Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratend teilnehmen. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Trägers der Kindertageseinrichtung zu wahren. Er wirkt darauf hin, dass die Mitwirkungsrechte der Kinder nach § 7 beachtet werden.