Unsere Einrichtung hat täglich von 6.00 – 17.00 Uhr geöffnet.
Eine verlängerte Betreuung ist auf Antrag der Personensorgeberechtigten und mit Nachweis des Arbeitgebers beider Elternteile möglich. Nähere Informationen erhalten die Eltern durch die Leiterin der Einrichtung.
Bedarfsgerechte Öffnungszeiten:
Alle anderen Regelungen sind in der Satzung des Trägers festgehalten und bei der Leiterin zu erfragen.
Mit Wirkung vom 01.11.2009 haben wir die Erlaubnis zum Betrieb der o. g. Kindertagesstätte für die folgende Kapazität:
Bis 30 Plätze im Alter ab 3 Monaten bis 3 Jahren
bis 90 Plätze im Alter von 3 Jahren bis 6/7 Jahren