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Kindertagesstätte
"Kleine Schlossgeister"

Alleine können wir so wenig tun, zusammen können wir so viel tun.

Helen Keller, taubblinde Schriftstellerin

Elternrat

Allgemeines

Eine Zusammenarbeit mit den Eltern und Personenberechtigten, die Hand in Hand geht, ist für uns von zentraler Bedeutung. Gemeinsam ist es uns möglich, dass der Kitaalltag optimal gestaltet und umgesetzt wird, sodass sich nicht nur die Kinder und Erzieher wohlfühlen sondern auch die Eltern. Für eine vertrauensvolle und parnterschaftliche Elternarbeit sind gemeinsame positive Erfahrungen unerlässlich. 

Gesetzesgrundlage

Auszug aus dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege  (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) Lesefassung vom 8. Juli 2010

§ 8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

(3) Die von den Elternversammlungen gewählten Personen zur Vertretung der Gruppen bilden den Elternrat der Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Mitglieder des Elternrates soll 15 nicht überschreiten. In Einrichtungen mit nur einer Gruppe bildet die Elternversammlung den Elternrat. Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und zwei weitere Mitglieder angehören.

(4) Der Elternrat soll in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mitwirken, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essenversorgung der Kinder. Darüber hinaus kann er unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunft verlangen über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile und der Beiträge der Eltern sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung. Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratend teilnehmen. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Trägers der Kindertageseinrichtung zu wahren. Er wirkt darauf hin, dass die Mitwirkungsrechte der Kinder nach § 7 beachtet werden.

Ansprechpartner

Den Elternrat repräsentieren: 

Katja Weizel 

Jannika Siemen 

Isabella Grzelka

Steffi Busch 

Marianna Kozurka

Bei Problemen, Wünschen oder Anregungen können Sie sich jederzeit an den Elternrat wenden, unter:

elternrat-schlossgeister@web.de

Kinderrat

Allgemeines

In unserer Kita haben wir einen Kinderrat ins Leben gerufen, um den Kindern eine Stimme zu geben und ihre Meinungen und Ideen aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen. Der Kinderrat ist eine tolle Möglichkeit für die Kinder Verantwortung zu übernehmen und zu lernen, wie man gemeinsam Entscheidungen trifft. Der Kinderrat fördert die Mitbestimmung und das Gemeinschaftsgefühl unter den Kindern. Hier können sie ihre Wünsche äußern, Vorschläge machen und darüber diskutieren, was ihnen wichtig ist. Es ist maßgebend die Kinder in die Gestaltung ihres Umfeldes miteinzubeziehen, damit sie sich noch wohler und wertgeschätzter fühlen.

Die Kinder im Kinderrat dürfen über verschiedene Themen mitentscheiden, die ihren Alltag betreffen. Dazu gehören zum Beispiel:

- die Auswahl von Spielen und Aktivitäten
- Ideen für Feste und Veranstaltungen
- Vorschläge zur Gestaltung des Spielplatzes oder der Gruppenräume
- Regeln für ein harmonisches Miteinander

Wir freuen uns auf viele spannende Ideen und eine lebendige Diskussion im Kinderrat!

Ansprechpartner

In jeder Gruppe gibt es zwei Kinder als Vertreter für den Kinderrat. Diese Kinder haben die Aufgabe, die Meinungen und Ideen ihrer Gruppe zu sammeln und im Rat zu vertreten. So stellen wir sicher, dass alle Stimmen gehört werden und jeder die Möglichkeit hat, aktiv mitzugestalten. Bei Wünschen, Fragen und Anregungen wenden sich die Kinder mit Hilfe der Erzieher an ihrere jeweiligen Vertreter. 

Die Vertreter des Kinderrats haben ebenfalls die Möglichkeit sich bei Fragen und Problemen an die zuständigen Erzieherinnen des Kinderrats zu wenden.

Zuständige Erzieherinnen sind:

Michelle Rühl

Julia Weber