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Hort
"Am Wasserturm"

Auszüge aus der Schulordnung

§ 7 Besondere Ziele
Besondere Ziele der Bildung und Erziehung sind:
1. die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler durch die Förderung der kreativen, sittlichen, geistigen, intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten;
2. die Entwicklung sozialer Kompetenzen und Verhaltensweisen, welche junge Menschen dazu befähigen, sich für die Gemeinschaft einzusetzen und Verantwortung im persönlichen und gesellschaftlichen Leben zu übernehmen;
3. die konzeptionelle und pädagogische Zusammenarbeit zwischen Unterricht als jeweilige Lernphase und Freizeitbereich als Erholungsphase sowie ergänzendes Lernangebot.

§ 8 Gemeinsame Verantwortung
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird ganzheitlich und in gemeinsamer Verantwortung aller an Bildung und Erziehung beteiligten Lehrkräfte, Freizeitpädagogen und ErzieherInnen erfüllt. Voraussetzung ist die uneingeschränkte Anerkennung der Bildungs- und Erziehungsziele auf der Grundlage des Schulkonzeptes der Freien Grundschule „Kinderkunstakademie“.

§ 9 Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler wirken an der Gestaltung des Schullebens entsprechend ihres altersspezifischen Entwicklungsstandes mit.

§ 10 Eltern
Die Eltern sind im besonderen Maße an der Gestaltung des Schullebens im Sinne der Mitwirkung zu beteiligen. Die Elternschaft wird vertreten durch den Elternrat der Schule. Die jeweilige Klassenelternversammlung entsendet eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Elternrat.

§ 11 Lehrkräfte, Freizeitpädagogen und ErzieherInnen
Die Lehrkräfte, Freizeitpädagogen sowie ErzieherInnen sind in ihrer Arbeit den in Abschnitt II aufgeführten Grundsätzen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit verpflichtet.

Es gelten folgende Grundsätze:
Die Lehrkräfte, Freizeitpädagogen und ErzieherInnen

  • achten das Kind in seiner einzigartigen Persönlichkeit
  • erziehen das Kind im Sinne eines humanistischen Menschenbildes
  • stärken das Selbstwertgefühl und fördern die Entfaltung der kreativen, geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten der Kinder
  • verpflichten sich zur stetigen beruflichen Qualifizierung bzw. Fortbildung
  • verpflichten sich dem konzeptionellen Anliegen der Schule und vertreten es nach innen und außen vorbildhaft

Diese Grundsätze erstrecken sich auf das gesamte Schulleben. Besondere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte werden über die Teilnahme an Dienstbesprechungen wahrgenommen.

§ 17 Werbung
Werbung, Verteilung von Aufrufen, Resolutionen, Stellungnahmen, Schriften und Aufstellung von Plakaten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Schulträgers.

§ 18 Das Zusammenleben
Für das tägliche Miteinander in der Schule ist es unabdingbar, dass allgemeine Grundsätze des Zusammenlebens akzeptiert und eingehalten werden.
Zu unseren Grundsätzen gehören insbesondere:

  • achten die Persönlichkeit des anderen und seine Würde, deshalb gehen wir miteinander offen, ehrlich und höflich um.
  • Wir verurteilen jede Form von psychischer und physischer Gewalt.
  • Wir sind tolerant, missbilligen aber menschen- und lebensfeindliche Haltungen und Handlungen.
  • Für die Klärung von Missverständnissen sowie Konflikten suchen wir das Gespräch.