Im Rahmen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wirken die Elternräte in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen mit. Die Elternräte in den Kindertageseinrichtungen sind die Interessenvertretung der Eltern und ihrer Kinder. Sie erhalten den Auftrag, die Belange der Eltern und der Kinder gegenüber der Leitung der Kindertageseinrichtung oder dem Träger zu vertreten. Der Elternrat trägt zur Förderung einer konstruktiven Dialogkultur bei, in der Kooperation und Konfliktbearbeitung gleichermaßen selbstverständlich sind.
Der Elternrat wird frühzeitig und umfassend über Änderungen und Entwicklungen hinsichtlich wesentlicher Angelegenheiten informiert.
Einrichtungsleitung und -träger hören den Elternrat zu allen wesentlichen Angelegenheiten an. Insbesondere bei anstehenden Änderungen oder bei Konflikten achten Leitung und Träger darauf, dass die Einschätzung des Elternrates frühzeitig eingeholt und dessen Mitglieder in Überlegungen und Lösungsansätze einbezogen werden.
Frau Bühler
Elternrat
Herr Hamann
Elternrat
Herr Stark
Elternrat
Frau Radon
Elternrat
Frau Hauboldt
Elternratsvorsitzende
Frau Wahls
Elternrat