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Hort
"Grundschule"

Die Sicherheit der Kinder geht vor!

Sie finden unsere Regelung auch als Aushang im Hort  

Liebe Eltern,

wir möchten Sie auf folgendes hinweisen:

  • Die Kinder werden bei ihrem Eintreffen im Hort auf unserer Anwesenheitsliste erfasst und sind angehalten, ihr Namensschild an die Tafel zu stecken.
  • Aufgrund der offenen Betreuung im Hort ist es ganz wichtig, dass sich Ihr Kind beim Abholen tatsächlich bei einer verantwortlichen Erzieherin/einem Erzieher verabschiedet. Bitte achten Sie darauf und nehmen Ihr Kind nicht beiläufig mit! Bei der Verabschiedung streicht die Erzieherin Ihr Kind dann von der Anwesenheitsliste des Tages. Die Kinder entfernen selbständig ihr Namensschild von der Tafel (doppelte Kontrolle).
  • Um Ihr Kind abzuholen, kommen Sie unbedingt zu uns in den Hort, so dass das Hortpersonal Sie als abholberechtigte Person auch sehen kann. Wir werden Ihr Kind nicht einfach gehen lassen, nur weil es sagt, es wäre abgeholt, während die Eltern am Gartenzaun stehen oder im PKW sitzen.
  • Kinder, die alleine nach Hause gehen sollen, schicken wir nur mit schriftlicher Vollmacht zur angegebenen Zeit nach Hause. Telefonische Absprachen sind dann zulässig, wenn von den Eltern eine Vollmacht dafür vorliegt, dass wir das Kind nach Anruf nach Hause schicken dürfen. In Notfällen kann ein/e Erzieher/in sich durch eine/n zweite/n Erzieher/in als Zeuge/Zeugin beim Gespräch am Telefon absichern. Ändert sich bei Dauervollmachten die Zeit, so müssen Sie eine neue Vollmacht mitgeben.
  • Vollmachten sind immer mit Datum zu versehen.
  • Kinder, die laut Vollmacht nach eigenem Ermessen gehen dürfen, entscheiden alleine den Zeitpunkt des Nachhauseweges und haben sich bei uns abzumelden. Sie dürfen auch mit dem Freund/der Freundin gemeinsam gehen.
  • Holen Sie als Eltern auch andere Kinder (z.B. zum Kindergeburtstag oder Spielnachmittag) vom Hort ab, so muss schriftlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten dieser Kinder vorliegen. Ist das nicht der Fall, bleibt das Kind im Hort! In jedem Fall muss konkret die Abholung der anderen Kinder bei einer verantwortlichen Erzieherin/einem Erzieher angezeigt werden. Sie sind nicht berechtigt andere Kinder ohne vorliegende Vollmacht aus dem Hort mitzunehmen!
  • Die gegenseitige Eintragung in die Dauervollmachten erleichtert uns allen den Umgang mit diesen Situationen.
  • Im Interesse der Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und unserer gemeinsamen Verantwortung, weisen wir hiermit alle Eltern noch einmal auf diese Verfahrensweise hin. Bitte unterstützen Sie uns.
  • Die Kinder wurden/werden durch uns belehrt und wir mögen sie sehr gern, deshalb möchten wir auch, dass sie jeden Tag gut zu hause ankommen.

In diesem Sinne herzlichen Dank,

Ihre Horterzieher/innen