Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung Kinder, Schüler und Studenten
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit der ersten Arbeitsstelle, sondern viel früher. Auch Kinder und Jugendliche sind abgesichert, wenn sie eine Betreuungseinrichtung, Schule oder Universität besuchen. Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst:
Schon die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen kann versichert sein.